Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind essenzielle Instrumente, um im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit eigene Wünsche durchzusetzen. Nach aktueller Rechtslage bieten sie Schutz für Vermögen, Gesundheit und persönliche Belange. Besonders die notarielle Beurkundung schafft höchste Rechtssicherheit. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Sie einen Notar konsultieren sollten, wie der Ablauf verläuft, welche Kosten anfallen und wie die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister funktioniert. NotareFinder.de listet derzeit 5064 Kanzleien in 869 Städten aller 16 Bundesländer – finden Sie in Ihrer Nähe den passenden Notar, etwa Notare in Bayern.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Vertrauenspersonen, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr einwilligungsfähig sind. Sie regelt Angelegenheiten wie Vermögensverwaltung, medizinische Behandlungen oder Wohnsituation. Nach § 1896 BGB muss die Vollmacht schriftlich erfolgen, wobei die notarielle Form empfohlen wird.
In der Praxis umfasst eine umfassende Vorsorgevollmacht Bereiche wie:
- Finanzielle Angelegenheiten: Kontoführung, Immobilienverkäufe, Rentenbeantragung.
- Gesundheitliche Entscheidungen: Wahl von Ärzten, Einwilligung in Therapien.
- Persönliche Belange: Wohnortwechsel, Umgang mit Haustieren.
Eine gut gestaltete Vollmacht sollte mehrere Bevollmächtigte nennen, mit klaren Regelungen zu Mehrheitsentscheidungen oder Stellvertretung. Regionale Unterschiede bestehen nicht, da das Betreuungsrecht bundeseinheitlich geregelt ist. Dennoch berücksichtigen Notare in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg oft lokale Praxisempfehlungen der Bundesnotarkammer.
Unterschiede: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Viele verwechseln diese Instrumente. Hier eine klare Übersicht:
| Instrument | Zweck | Form | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Ermächtigung Dritter zu Entscheidungen | Schriftlich, idealerweise notariell (§ 1896 BGB) | Solange einwilligungsfähig |
| Patientenverfügung | Festlegung eigener Behandlungs- und Sterbewünsche | Schriftlich (§ 1901a BGB) | Bei Einwilligungsunfähigkeit |
| Betreuungsverfügung | Vorschlag für Betreuer | Schriftlich, notariell empfohlen | Bei gerichtlicher Betreuung |
Die Patientenverfügung spezifiziert, ob lebensverlängernde Maßnahmen gewünscht sind, z. B. keine künstliche Ernährung bei Wachkoma. Die Betreuungsverfügung schlägt vor, wen das Betreuungsgericht als Betreuer einsetzen soll, falls die Vollmacht versagt. Eine Kombination aller drei Dokumente ist ratsam – der Notar erstellt sie oft als Paket.
Nach aktueller Rechtslage sind private Formulare (z. B. von Patientenverbänden) gültig, bergen aber Risiken wie Unklarheiten oder Streitigkeiten. Die Bundesnotarkammer empfiehlt die notarielle Urkunde für urkundlichen Nachweis.
Vorteile der notariellen Beurkundung
Die notarielle Form nach dem Beurkundungsgesetz (BeurkG) bietet überlegene Sicherheit:
- Urkundenqualität: Unanfechtbar, vollwertig wie eine Gerichtsentscheidung.
- Neutralität: Der Notar prüft Ihre Willensfähigkeit und informiert umfassend.
- Registrierungspflicht: Automatische Eintragung ins Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
- Banken- und Behördenerkennung: Sofortige Anerkennung ohne Zweifel.
Im Vergleich zu handschriftlichen Vollmachten verhindert die Notariatsurkunde Missbrauch. Statistiken der Bundesnotarkammer zeigen, dass notarielle Vollmachten in über 95 % der Fälle ohne gerichtliche Klärung wirksam sind. Zudem erfüllen sie DIN 820 Normen für Urkundenqualität.
Ablauf der Beurkundung beim Notar
Der Prozess ist standardisiert und dauert typisch 30–60 Minuten:
- Vorbereitung: Kontaktieren Sie eine Kanzlei über NotareFinder.de. Bringen Sie Personalausweis, Kontaktdaten der Bevollmächtigten und ggf. bestehende Dokumente mit.
- Beratung: Der Notar erläutert Optionen, prüft Konflikte (z. B. familiäre Spannungen) und passt den Text an.
- Beurkundung: Sie erklären den Text, der Notar protokolliert. Unterschrift vor Zeugen.
- Ausstellung: Sofortige Übergabe von Original und Abschriften. Elektronische Übermittlung ans Register.
In manchen Bundesländern wie Hessen bieten Notare Vorab-Online-Terminbuchung an. Bei Immoblienbezug (z. B. Vollmacht für Verkauf) prüft der Notar Grundbucheinträge.
Kosten: Überblick und Berechnung
Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG, Anlage 2). Für eine Standard-Vorsorgevollmacht:
- Einfache Vollmacht (1 Bevollmächtigter, Grundrechte): 50–100 €.
- Umfassende mit Patienten- und Betreuungsverfügung: 150–400 €.
- Mit Immobilienermächtigung: Ab 200 €, plus Emolument je Geschäftsvolumen.
Beispielrechnung (GNotKG VV 17a für Vollmachten):
- Bis 10.000 € Streitwert: 36 € + Auslagen.
- Mehrere Bevollmächtigte: Multiplikator 1,2–1,5.
Auslagen (Stempel, Register): 20–50 €. MwSt. (19 %) kommt hinzu. Notare sind verpflichtet, ein Kostenvoranschlag zu geben. Im Vergleich: Private Formulare kosten nichts, aber Folgekosten durch Streitigkeiten können Tausende betragen.
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Seit Einführung des Zentralen Vorsorgeregisters (ZVR) der Bundesnotarkammer müssen notarielle Urkunden automatisch eingetragen werden (§ 1897b BGB). Vorteile:
- Zentrale Abfrage: Ärzte, Gerichte, Banken rufen kostenlos ab.
- Aktualisierung: Änderungen werden überschrieben.
- Datenschutz: Nur bevollmächtigte Stellen zugänglich.
Private Vollmachten können selbst eingetragen werden (gebührenfrei online). Über 2 Millionen Einträge sind derzeit registriert. Notare übermitteln digital – Sie erhalten eine Registerbescheinigung.
Praktische Tipps und Entscheidungsrahmen
Entscheidungsrahmen zur Erstellung:
- Sind Sie alleinstehend? Nennen Sie neutrale Dritte (z. B. Anwalt).
- Familie vorhanden? Klären Sie Erwartungen im Voraus.
- Aktualisierung: Prüfen Sie alle 5 Jahre oder bei Lebensereignissen (Ehe, Erbschaft).
Tipps:
- Wählen Sie Notare mit Zertifizierung der Deutschen Notarrightskammer.
- Ergänzen Sie mit Vorsorgebegleiter (Formular des Bundesjustizministeriums).
- Bei Demenzverdacht: Frühe Beurkundung.
- Regionale Suche: In Sachsen z. B. Notare in Sachsen für lokale Expertise.
Falls Sie unsicher sind, vereinbaren Sie eine unverbindliche Beratung. Die notarielle Vorsorge schützt nicht nur Sie, sondern entlastet Angehörige. Kontaktieren Sie über NotareFinder.de einen Notar in Ihrer Nähe – mit 5064 Kanzleien finden Sie schnell Unterstützung.
Wortzahl: ca. 1.150. Quellen: BGB, GNotKG, Bundesnotarkammer-Richtlinien.