Ein Testament ist ein zentrales Instrument des Erbrechts, um den eigenen Nachlass nach der Errichtung zu regeln. Nach aktueller Rechtslage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es verschiedene Formen, darunter das eigenhändige Testament (§ 2247 BGB) und das notarielle Testament (§ 2231 BGB). Während ein handschriftliches Testament einfach und kostengünstig zu erstellen ist, bietet ein notarielles Testament klare Vorteile in Bezug auf Rechtssicherheit und Ausführung. In diesem Beitrag erklären wir, warum Sie ein Testament beim Notar erstellen lassen sollten, welchen Ablauf es gibt, welche Kosten anfallen und wann es besonders sinnvoll ist. Auf NotareFinder.de finden Sie mit über 5.000 gelisteten Kanzleien in 869 Städten und allen 16 Bundesländern den passenden Notar in Ihrer Nähe.
Vorteile eines notariellen Testaments
Ein notarielles Testament unterscheidet sich grundlegend vom eigenhändigen Testament, das vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben sein muss. Häufige Probleme bei handschriftlichen Verfügungen – wie Unleserlichkeit, Zweifel an der Echtheit oder Verlust – werden durch die notarielle Beurkundung vermieden. Die Notarielle Beurkundung gemäß Notarordnung (BeurkG) gewährleistet höchste Standards der Neutralität und Genauigkeit.
Höchste Rechtssicherheit
Das notarielle Testament ist ein authentisches Dokument, das gerichtlich nirgends angefochten werden kann, solange keine groben Formfehler vorliegen. Im Gegensatz dazu kann ein eigenhändiges Testament bei Streitigkeiten unter Erben teure gerichtliche Prüfungen erfordern, etwa zur Überprüfung der Handschrift oder des Erstellungsdatums. Laut Bundesnotarkammer werden jährlich Tausende von Erbstreitigkeiten durch fehlerhafte handschriftliche Testamente ausgelöst. Die notarielle Form minimiert dieses Risiko auf nahezu null.
Eintragung ins Zentrale Testamentsregister (ZTR)
Seit der Einführung des Zentralen Testamentsregisters können Notare Testamente dort zentral eintragen. Das ZTR, betrieben vom Bundesnotarkammer, ermöglicht es, dass Erben oder Gerichte das Testament schnell auffinden. Ein eigenhändiges Testament, das zu Hause aufbewahrt wird, geht häufig verloren – Schätzungen gehen von bis zu 50 Prozent Verlustrate aus. Mit der Eintragung ins ZTR (Kosten ca. 15–25 €) ist der Nachweis gesichert. Regionale Unterschiede gibt es nicht, da das Register bundesweit einheitlich genutzt wird.
Vorteile beim Erbschein und der Nachlassabwicklung
Bei Vorlage eines notariellen Testaments kann der Erbschein oft vereinfacht oder gar nicht benötigt werden, insbesondere bei Banken und Versicherungen. Für Immobilien oder größere Vermögen ist der Erbschein nach § 2353 BGB dennoch erforderlich, doch die notarielle Authentizität beschleunigt den Prozess erheblich. In Bundesländern wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen, wo Amtsgerichte streng prüfen, spart dies Zeit und Geld – typischerweise 4–8 Wochen statt Monaten.
Ablauf der Errichtung eines Testaments beim Notar
Die Errichtung eines notariellen Testaments ist standardisiert und folgt einem klaren Ablauf. Notare sind an die Richtlinien der Bundesnotarkammer und DIN EN ISO 9001 für Qualitätsmanagement gebunden, was einheitliche Prozesse sicherstellt.
Vorbereitung und Terminvereinbarung
Beginnen Sie mit einer gründlichen Vorbereitung: Listen Sie Erben, Vermögenswerte (Immobilien, Konten, Wertpapiere) und besondere Wünsche (z. B. Vermächtnisse, Auflagen) auf. Kontaktieren Sie eine Kanzlei über NotareFinder.de, wo Sie nach PLZ oder Stadt filtern können, etwa Notare in Bayern. Die Terminvereinbarung erfolgt meist telefonisch oder online innerhalb von 1–2 Wochen. Bringen Sie Personalausweis, Meldebescheinigung und ggf. Sterbeurkunden früherer Ehepartner mit.
Beratung und Beurkundung
Im Termin – der 30–90 Minuten dauert – berät der Notar Sie neutral und unverbindlich. Er prüft die Erbfolge (§§ 1922 ff. BGB), warnt vor Pflichtteilsansprüchen (§ 2303 BGB) und schlägt Alternativen wie Erbverträge vor. Sie äußern Ihren Willen mündlich; der Notar fasst diesen in einer Urkunde zusammen, die Sie prüfen und unterschreiben. Die Beurkundung erfolgt in dreifacher Ausfertigung: Original für Sie, eine für das ZTR und eine für den Notar.
Nach der Errichtung und Aufbewahrung
Das Original bleibt bei Ihnen oder wird vom Notar verwahrt (sichere Hinterlegung nach § 2249 BGB, Kosten ca. 20–50 € jährlich). Die Eintragung ins ZTR erfolgt automatisch. Änderungen sind jederzeit möglich durch ein neues Testament oder Widerruf. Informieren Sie enge Angehörige diskret über das Vorhandensein.
Kosten eines notariellen Testaments
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für ein Standardtestament betragen die Kosten pauschal 150–400 €, abhängig vom Vermögenswert:
| Vermögenswert | Gebühr (ca.) |
|---|---|
| Bis 10.000 € | 150–200 € |
| 10.000–50.000 € | 200–300 € |
| Über 50.000 € | 300–500 € |
Zusätzlich fallen MwSt. (19 %), ZTR-Eintrag (15–25 €) und Fahrtkosten an, falls der Notar zu Ihnen kommt (ab 0,90 €/km). Im Vergleich: Ein eigenhändiges Testament kostet nichts, birgt aber hohe Risiken. In städtischen Gebieten wie Berlin oder München sind Preise etwas höher, in ländlichen Regionen niedriger. Viele Kanzleien bieten Pauschalangebote für Paare (ca. 250–450 € für Ehegatten).
Wann ein notarielles Testament besonders sinnvoll ist
Ein notarielles Testament eignet sich nicht immer, doch in folgenden Fällen ist es empfehlenswert:
- Komplexe Vermögensverhältnisse: Bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder internationalem Vermögen.
- Streitpotenzial: Bei Patchworkfamilien, um Pflichtteilsstreitigkeiten zu vermeiden.
- Hohes Alter oder Krankheit: Für klare Nachweisbarkeit.
- Berlin Testament: Gemeinsames Testament für Ehepaare (§ 2265 BGB), das widerrufbar ist.
Entscheidungsrahmen:
- Ist Ihr Nachlass unter 20.000 € und einfach? Reicht ein eigenhändiges.
- Gibt es Immobilien oder Erbenkonflikte? Wählen Sie notariell.
- Wollen Sie maximale Sicherheit? Immer notariell.
Praktischer Tipp: Lassen Sie sich in einer ersten Beratung (oft kostenlos) beraten. In allen Bundesländern gilt das Erbrecht einheitlich, doch Notare in Sachsen oder Hessen haben oft Spezialisierungen auf Erbrecht.
Häufige Fragen zur Testamentserrichtung
Kann ich ein Testament online erstellen?
Nein, ein notarielles Testament erfordert persönliche Beurkundung. Digitale Signaturen sind derzeit nicht ausreichend.
Was passiert, wenn ich kein Testament mache?
Die gesetzliche Erbfolge (§§ 1922 ff. BGB) gilt: Ehepartner und Kinder erben vorrangig.
Kann ich ein Testament später ändern?
Ja, durch ein neues Testament oder Widerrufserklärung.
Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?
Das Erbrecht ist bundesrechtlich geregelt, doch Erbscheine werden lokal beim Amtsgericht beantragt. In Bayern dauert dies oft länger aufgrund hoher Fallzahlen.
Fazit und nächste Schritte
Ein notarielles Testament bietet unübertroffene Sicherheit, Auffindbarkeit und Effizienz in der Nachlassabwicklung. Der Aufwand lohnt sich besonders bei wertvollen Nachlässen. Finden Sie Ihren Notar über NotareFinder.de mit 5.064 Kanzleien in Deutschland. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin – so sichern Sie Ihren Willen rechtssicher ab. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
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