Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) im Überblick

Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bildet die gesetzliche Grundlage für alle Notarkosten in Deutschland. Es stellt sicher, dass Notargebühren einheitlich, transparent und vom Geschäftswert abhängig berechnet werden. Nach aktueller Rechtslage regelt das GNotKG in § 1 und den folgenden Vorschriften die Höhe der Gebühren für Beurkundungen, Beratungen und Abschriften. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich, unabhängig vom Bundesland, und werden in der Anlage 2 (Gebührentabelle) detailliert aufgeführt.

Die Kernidee des GNotKG: Notare erhalten eine Vergütung, die proportional zum wirtschaftlichen Wert der beurkundeten Angelegenheit ist. Dies schützt vor Über- oder Unterbezahlung und gewährleistet die Unabhängigkeit des Notars. Wichtig: Die Kosten werden in der Regel hälftig zwischen den Beteiligten geteilt, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Ausnahmen gelten bei Sozialhilfeempfängern oder in Streitfällen, wo Gerichte die Kostenübernahme regeln können.

Das Bundesnotarkammer und die Notarkammern der Länder überwachen die Einhaltung. Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist in vielen Kanzleien üblich, um Qualitätsstandards zu dokumentieren. Auf NotareFinder.de finden Sie über 5.064 Kanzleien in 869 Städten und allen 16 Bundesländern gelistet.

Wie werden Notarkosten berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach einer gestaffelten Tabelle im GNotKG. Die Grundgebühr beträgt 15 € pro Seite der Urkunde (VV 34 GNotKG), ergänzt um die Wertgebühr, die vom Geschäftswert abhängt. Die Staffelung sieht wie folgt aus (Auszug aus Anlage 2 GNotKG, vereinfacht):

Geschäftswert (in €)Gebührensatz (in %)
Bis 10.0001,234
10.001 – 50.0000,95
50.001 – 200.0000,74
200.001 – 500.0000,55
500.001 – 1.000.0000,37
Über 1.000.0000,19

Die genaue Formel lautet: Gebühr = Σ (Satz × Wertstufe) + Zuschläge. Bei mehreren Vertragsparteien wird die Gebühr anteilig erhöht (bis zu 1,2-fach). Zusätzlich fallen Auslagen (z. B. Handelsregistereintrag: 20–50 €) und MwSt. (19 %) an.

Beispielrechnung für eine einfache Beurkundung bei 100.000 € Geschäftswert:

  • Stufe 1: 10.000 € × 1,234 % = 123,40 €
  • Stufe 2: 40.000 € × 0,95 % = 380,00 €
  • Stufe 3: 50.000 € × 0,74 % = 370,00 €
  • Zwischensumme Wertgebühr: 873,40 €
  • Grundgebühr (2 Seiten): 30 €
  • Auslagen (z. B. Register: 30 €): 30 €
  • Gesamt vor MwSt.: 933,40 €
  • Plus 19 % MwSt.: ca. 1.111 €

Diese Summe teilt sich bei zwei Parteien auf je ca. 555 €. Rechner-Tools auf Seiten der Bundesnotarkammer erleichtern die Vorabberechnung.

Typische Notarkosten für gängige Transaktionen

Immobilienkauf

Der Immobilienkauf ist die häufigste Beurkundung. Hier liegt der Geschäftswert am Kaufpreis (ohne Grunderwerbsteuer). Bei einem Objekt für 300.000 €:

  • Wertgebühr: Ca. 1.900 € (nach Staffelung)
  • Grundgebühr (ca. 4 Seiten): 60 €
  • Auslagen (Grundbuch, Register): 150–300 €
  • Gesamt: 2.500–3.000 € (zzgl. 19 % MwSt., hälftig geteilt: je 1.400 €)

Regionalunterschiede: In Bayern oder Baden-Württemberg können zusätzliche Festlandesregelungen (z. B. höhere Registergebühren) die Kosten um 10–20 % steigern. Notare in Bayern bieten oft Spezialisten für regionale Besonderheiten.

Ehevertrag (Ehevertrag oder Gütertrennung)

Ein Ehevertrag kostet bei einem geschätzten Vermögen von 200.000 € ca. 1.200–1.800 €. Die Berechnung basiert auf dem angegebenen Vermögen oder einem Pauschalwert von 50.000 € (ca. 600–900 €). Bei Gütertrennung ohne hohe Werte: Oft unter 1.000 €. Wichtig: Änderungen nach der Ehe sind teurer (Zuschlag 50 %).

Tipp: Lassen Sie den Notar vorab den Wert schätzen, um Kosten zu minimieren.

Testament oder Erbvertrag

Ein handschriftliches Testament ist kostenlos, eine notarielle Beurkundung kostet pauschal 50–200 € (je nach Umfang, VV 34 GNotKG). Bei Erbverträgen mit hohem Erbschaftswert (z. B. 500.000 €): 1.500–2.500 €. Vorteil: Höhere Rechtssicherheit und Streitvermeidung.

Firmengründung (GmbH)

Für eine GmbH-Gründung (Stammkapital 25.000 €) fallen ca. 800–1.500 € Notarkosten an, plus Handelsregister (200–400 €). Bei UG (haftungsbeschränkt, 1 € Kapital): Günstiger, ab 500 €. Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist zwingend (§ 2 GmbHG).

Beispiel GmbH mit 50.000 € Kapital:

  • Wertgebühr: Ca. 650 €
  • Grundgebühr: 45 €
  • Auslagen (Register, Liste): 300 €
  • Gesamt: 1.200 € (zzgl. MwSt.)

Weitere Kostenfaktoren und Ausnahmen

Neben der Hauptgebühr kommen:

  • Reisekosten: 0,40 €/km oder Pauschale.
  • Eilzuschlag: Bis 100 % mehr (VV 15 GNotKG).
  • Beratung: 0,5-fache Beurkundungsgebühr.
  • Abschriften: 15 €/Seite.

Ausnahmen: Bei geringen Werten (unter 150 €) Mindestgebühr von 150 €. Pro-bono für Bedürftige möglich (§ 82 GNotKG). MwSt.-Befreiung gilt nicht. In Ostdeutschland (z. B. Sachsen) sind Registergebühren oft niedriger als in Westdeutschland.

Praktische Tipps zur Kostenkontrolle

  1. Vergleichen Sie vorab: Nutzen Sie Online-Rechner der Notarkammern oder NotareFinder.de, um Angebote einzuholen.
  2. Mehrere Angebote: Notare sind gesetzlich verpflichtet, Kostenvoranschläge zu geben (§ 10 GNotKG).
  3. Digitalisieren: Viele Kanzleien bieten eNotar (nach eIDAS-Verordnung), was Reisekosten spart.
  4. Entscheidungsrahmen: Fragen Sie: Ist der Notar spezialisiert? (z. B. Immobilienspezialist spart Folgekosten.) Bei hohen Werten: Rabattierungen prüfen (nicht erlaubt, aber Pauschalen möglich).
  5. Steuerliche Absetzbarkeit: Notarkosten sind oft als Werbungskosten absetzbar (Immobilie, Firma).

Regionale Unterschiede und Notarsuche

Obwohl das GNotKG bundeseinheitlich ist, variieren Auslagen: In Hessen oder NRW höhere Grundbuchgebühren (bis 1 % mehr), in Schleswig-Holstein niedrigere Registerkosten. Die Notarkammern (z. B. Bayerische Notarkammer) publizieren Länderspezifika.

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Zusammenfassend: Notarkosten sind transparent und wertgerecht. Eine genaue Vorabberechnung schützt vor Überraschungen. Kontaktieren Sie Ihren lokalen Notar für individuelle Beratung.

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