Ein Ehevertrag kann Paaren finanzielle Sicherheit bieten und Streitigkeiten in der Ehe oder bei einer möglichen Trennung vermeiden. Nach aktueller Rechtslage ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland die Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das bedeutet, dass bei einer Scheidung der während der Ehe erworbene Zugewinn ausgeglichen wird. Doch nicht immer passt dieser Standard zu den individuellen Verhältnissen. Hier kommt der notariell beurkundete Ehevertrag ins Spiel (§ 1408 BGB). Er ermöglicht eine Anpassung des Güterstands und weiterer Regelungen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist, was genau geregelt werden kann, wie der Prozess abläuft und welche Kosten anfallen. Als Experten für das Notarwesen auf NotareFinder.de mit über 5000 gelisteten Kanzleien in allen 16 Bundesländern und 869 Städten, unterstützen wir Sie dabei, den richtigen Notar in Ihrer Nähe zu finden.
Wann ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll?
Nicht jedes Paar benötigt einen Ehevertrag. Er lohnt sich vor allem, wenn besondere finanzielle oder familiäre Umstände vorliegen. Der Notar berät Sie individuell und prüft, ob eine Abweichung vom gesetzlichen Standard ratsam ist.
Bei unterschiedlichen Einkommensniveaus
Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere – etwa ein Führungskraft-Gehalt von 100.000 € jährlich gegenüber 40.000 € –, kann die Zugewinngemeinschaft zu Ungleichgewichten führen. Bei Scheidung würde der Zugewinn des Höherverdieners zur Hälfte ausgeglichen. Eine Gütertrennung schützt das Vermögen des Besserverdienenden. Sinnvoll ist das, wenn Sie vor der Ehe bereits Erspartes haben oder Immobilien besitzen. Laut Bundesnotarkammer schließen rund 20 % der Paare derartige Verträge ab.
Für Unternehmer und Selbstständige
Unternehmer mit Firmenanteilen oder Gewerbebetrieben riskieren bei einer Scheidung den Verlust von Anteilen durch Zugewinnausgleich. Ein Ehevertrag kann eine Gütertrennung vereinbaren und das Unternehmen ausschließen. Besonders bei GmbH-Gesellschaftern oder Freiberuflern ist das üblich. Regionale Unterschiede gibt es in der Beratungsdichte: In wirtschaftsstarken Ländern wie Notare in Bayern oder Baden-Württemberg finden Sie spezialisierte Notare mit Erfahrung in Unternehmensrecht.
Bei internationalen Ehen
Internationale Paare mit Wohnsitz in Deutschland unterliegen dem deutschen Recht, es sei denn, es wird internationales Privatrecht gewählt. Ein Ehevertrag regelt den Güterstand nach EU-Recht (Rom III-Verordnung) und vermeidet Konflikte mit ausländischem Recht. Sinnvoll bei Partnern aus Ländern mit Gütergemeinschaft wie Italien oder Spanien. Der Notar prüft die Anerkennung im Heimatland und integriert Klauseln zu Erbschaft oder Unterhaltsansprüchen.
In zweiten Ehen oder Patchwork-Familien
Bei einer zweiten Ehe mit Kindern aus erster Ehe schützt der Vertrag das Erbe der Kinder. Der Versorgungsausgleich – der Ausgleich von Rentenansprüchen bei Scheidung – kann ausgeschlossen werden, um die eigene Rente zu sichern. Nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung betrifft das Millionen Patchwork-Familien. Hier ist eine Entscheidungshilfe: Fragen Sie sich, ob Sie Ihr Vermögen für zukünftige Kinder schützen möchten.
Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?
Der Ehevertrag ist flexibel, aber Grenzen gibt es: Unterhaltsansprüche während der Ehe dürfen nicht grundlos ausgeschlossen werden (§ 1392 BGB). Wichtige Regelungen:
Güterstandswahlen: Von Trennung bis Gemeinschaft
- Gütertrennung: Jedes Vermögen bleibt getrennt – ideal bei Ungleichgewichten.
- Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Nur ein bestimmter Zugewinn wird ausgeglichen, z. B. ab 50.000 €.
- Gütergemeinschaft: Alles wird gemeinsames Eigentum – selten, aber für Gleichberechtigte geeignet.
Der Vertrag kann vor, während oder nach der Hochzeit geschlossen werden, immer notariell.
Versorgungsausgleich ausschließen oder anpassen
Der gesetzliche Versorgungsausgleich (§ 1578b BGB) gleicht Rentenansprüche aus. Paare können ihn vollständig ausschließen oder nur teilweise gelten lassen. Das spart bei Scheidung Streit: Der Durchschnittsausgleich beträgt 20–30 % der Rente. Der Notar erklärt die Langzeitfolgen.
Erbrechtliche und weitere Klauseln
- Schenkungen und Erbschaften ausschließen.
- Wohnrecht am Ehewohnsitz sichern.
- Regelungen zu Hausrat oder Schuldenübernahme.
Alle Klauseln müssen konkret und fair sein, um gerichtlich haltbar zu bleiben. Die Bundesnotarkammer empfiehlt, den Vertrag regelmäßig zu überprüfen, z. B. bei Geburten oder Jobwechseln.
Der Ablauf beim Notar: Schritt für Schritt
Der Prozess ist standardisiert nach der Beurkundungsgesetz (BeurkG) und dauert meist 1–4 Wochen.
- Erstberatung: Termin vereinbaren, oft kostenlos (ca. 30–60 Minuten). Bringen Sie Ausweis, Einkommensnachweise und ggf. Firmenunterlagen mit.
- Entwurf: Der Notar erstellt einen individuellen Entwurf. Sie können Änderungen vorschlagen.
- Beurkundung: Beide Partner müssen persönlich erscheinen. Der Notar liest vor, Sie unterschreiben. Zeugen sind nicht nötig.
- Eintragung: Der Vertrag wird ins Familienbuch eingetragen und ist sofort wirksam.
Notare sind unabhängig und vertraulich (Notariatsordnung). In ländlichen Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern dauert es manchmal länger wegen Terminmangel – prüfen Sie auf NotareFinder.de.
Kosten: Transparent und geregelt
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie basieren auf dem Streitwert, der das geschätzte Vermögen darstellt.
| Streitwert | Gebührensatz (ca.) |
|---|---|
| Bis 10.000 € | 150–250 € |
| 10.000–50.000 € | 250–500 € |
| 50.000–100.000 € | 500–800 € |
| Ab 100.000 € | 800–2.000 €+ |
Zusätzlich: Auslagen (ca. 50–100 €), MwSt. (19 %). Paare sparen durch Online-Rechner der Bundesnotarkammer. Regionale Preisdifferenzen gibt es kaum, da bundeseinheitlich. Bei internationalen Verträgen fallen Übersetzungskosten (200–500 €) an.
Entscheidungshilfe: Ist ein Ehevertrag für Sie richtig?
Nutzen Sie diesen Rahmen:
- Ja, wenn: Vermögensungleichheit > 50.000 €, Kinder aus früheren Beziehungen, Unternehmen oder Auslandshintergrund.
- Nein, wenn: Gleichberechtigte Einkommen, keine Kinder, junges Paar ohne Vermögen.
- Praktische Tipps:
- Vergleichen Sie Notare auf NotareFinder.de – filtern Sie nach Spezialisierung “Familienrecht”.
- Holen Sie eine zweite Meinung ein.
- Planen Sie den Vertrag vor der Hochzeit, da Änderungen später teurer sind.
- Bei Streitigkeiten: Der Vertrag ist gerichtsfest, solange er fair ist.
Zusammenfassend bietet ein Ehevertrag Planungssicherheit ohne Romantik zu mindern. Kontaktieren Sie einen Notar – in Städten wie Berlin oder München finden Sie Experten unter den 5064 Kanzleien auf unserer Plattform. Für persönliche Beratung: Notare in Ihrem Bundesland suchen.
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