Einleitung: Zwei Notarsysteme in Deutschland
In Deutschland begegnen Sie als Mandant zwei grundverschiedenen Notarsystemen: dem Nurnotariat und dem Anwaltsnotariat. Der Nurnotar, auch als Vollnotar oder Sondernotar bezeichnet, widmet sich ausschließlich der notariellen Beurkundung und ist berufsrechtlich unabhängig. Der Anwaltsnotar hingegen kombiniert das Notarsamt mit der Tätigkeit als Rechtsanwalt. Diese Unterschiede haben ihren Ursprung in der historischen Entwicklung und wirken sich bis heute auf die Praxis aus.
Nach aktueller Rechtslage gilt das Nurnotariat in sieben Bundesländern, während das Anwaltsnotariat in den neun verbleibenden Ländern Anwendung findet. Für Sie als Klient bedeutet dies regionale Abweichungen bei der Auswahl des Notars, der Beratung und der Abwicklung von Geschäften wie Immobilienkauf, Erbschaftsplanung oder Gesellschaftsgründung. In diesem Beitrag erklären wir die Systeme detailliert, beleuchten praktische Implikationen und geben Entscheidungshilfen. Auf NotareFinder.de finden Sie derzeit über 5.000 Kanzleien in 869 Städten und allen 16 Bundesländern gelistet.
Historischer Hintergrund der Notarsysteme
Die Wurzeln des deutschen Notariats reichen bis ins Mittelalter zurück, als Notare als öffentliche Urkundenschreiber dienten. Das Nurnotariat entwickelte sich im Süden und Osten Deutschlands als eigenständiges Berufsstand mit strenger Trennung von Anwalts- und Notariatschaft. Es basiert auf dem Reichsnotariatsgesetz von 1874, das die Unabhängigkeit der Notare festschrieb.
Nach dem Zweiten Weltkrieg führten alliierte Reformen in Westdeutschland zum Anwaltsnotariat, um Monopole abzubauen und Effizienz zu steigern. In Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen wurden Notare zu zugelassenen Anwälten, die beide Ämter ausüben dürfen. Die Wiedervereinigung brachte eine Neuordnung: Während Sachsen und Thüringen am Nurnotariat festhielten, übernahmen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern das Anwaltsmodell.
Heute regelt das Beurkundungsgesetz (BeurkG) bundesweit die Kernpflichten, während landesspezifische Notariatsgesetze die Zuordnung bestimmen. Die Bundesnotarkammer (bnotk.de) koordiniert die Standards, und jede Landesnotarkammer überwacht die Einhaltung, etwa durch regelmäßige Fachprüfungen und Fortbildungen gemäß DIN EN ISO 9001 für Qualitätsmanagement in Kanzleien.
Das Nurnotariat: Der unabhängige Vollnotar
Definition und Aufgaben
Der Nurnotar ist ein vollständig unabhängiger Beamter auf Widerruf, der ausschließlich notarielle Tätigkeiten ausübt. Er beurkundet Rechtsgeschäfte, die formbedürftig sind, wie Grundstückskäufe, Testamente oder Eheverträge. Beratung zu diesen Geschäften gehört zum Kerngeschäft, aber der Nurnotar darf keine anwaltliche Mandatsvertretung übernehmen. Die Bestellung erfolgt durch das jeweilige Justizministerium auf Lebenszeit oder bis zum Ruhestand.
In den Nurnotar-Ländern gibt es etwa 5.000 Nurnotare, die in festen Bezirken arbeiten. Jeder Bezirk hat mehrere Notare, um Wartezeiten zu minimieren – in Ballungsräumen wie München bis zu 100 pro Stadt.
Voraussetzungen und Qualifikation
Zur Ernennung zum Nurnotar müssen Kandidaten ein abgeschlossenes Jurastudium, zwei Staatsexamen und eine mehrjährige Notariatsassessorzeit absolvieren. Die Notarkammer prüft Eignung, Neutralität und fachliche Tiefe. Fortbildungen sind jährlich vorgeschrieben, oft 20-30 Stunden pro Jahr, thematisch abdeckend Erbrecht, Immobilienrecht oder Gesellschaftsrecht.
Praktische Organisation
Nurnotar-Kanzleien sind spezialisiert und effizient organisiert. Termine werden zentral vergeben, Wartezeiten liegen derzeit bei 2-4 Wochen. Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Für einen Immobilienkauf betragen sie 1,0-1,5 % des Kaufpreises, zuzüglich MwSt. und Auslagen (z. B. 500-2.000 € Grundbucheintragung).
Das Anwaltsnotariat: Notar und Anwalt vereint
Definition und Aufgaben
Der Anwaltsnotar ist zugleich Rechtsanwalt und Notar. Er darf neben der Beurkundung Mandante vertreten, klagen oder verhandeln. Dieses System gilt in Ländern mit höherer Anwaltsdichte, wo die Kombination Effizienz schafft. Die Zulassung erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer und das Notariat parallel.
Es existieren rund 10.000 Anwaltsnotare, oft in gemischten Kanzleien mit 5-20 Mitarbeitern. Die Notariatsquote pro Kanzlei variiert, muss aber mindestens 50 % der Tätigkeit ausmachen.
Voraussetzungen und Qualifikation
Neben dem Zweiten Staatsexamen braucht es eine Anwaltszulassung und Notariatsrechte, erworben durch Prüfung oder Assessorzeit. Die Bundesrechtsanwaltskammer und Landesnotarkammern fordern ethische Standards, inklusive Verschwiegenheitspflicht nach § 43 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung). Zertifizierungen wie die der Deutschen Anwaltsnotarvereinigung gewährleisten Qualität.
Praktische Organisation
In Anwaltsnotar-Kanzleien läuft Beratung und Beurkundung nahtlos zusammen. Termine sind flexibler, oft innerhalb einer Woche verfügbar, da viele Kanzleien konkurrieren. Kosten sind identisch zum GNotKG, können aber durch gebündelte Anwaltsleistungen sinken – z. B. bei Erbstreitigkeiten 20-30 % Einsparung durch Einheitsvertretung. Auslagen wie Handelsregistereinträge (200-800 €) fallen gleich.
Regionale Verteilung: Wo gilt welches System?
Die Aufteilung folgt historischen Grenzen:
Nurnotariat (7 Bundesländer):
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Hessen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Thüringen
Anwaltsnotariat (9 Bundesländer):
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Besonders in Bayern mit über Notare in Bayern 800 Nurnotaren dominieren feste Strukturen, während Nordrhein-Westfalen mit Tausenden Anwaltsnotaren marktorientiert agiert. Grenzüberschreitende Geschäfte sind möglich, da Beurkundungen bundesweit anerkannt sind.
Praktische Unterschiede für Mandanten
Beratung und Vertretung
Beim Nurnotar erhalten Sie neutrale, umfassende Beratung zum beurkundeten Geschäft, inklusive Alternativen. Fehlt anwaltlicher Rat, empfehlen sie Kollegen. Der Anwaltsnotar bietet One-Stop-Service: Von Vertragsentwurf über Verhandlungen bis Beurkundung. Praktisch für komplexe Fälle wie Unternehmensübernahmen.
Verfügbarkeit und Termine
Nurnotare haben kürzere Wartezeiten in ländlichen Gebieten (1-2 Wochen), länger in Metropolen. Anwaltsnotare punkten mit Dichte: In Hamburg finden Sie innerhalb von 48 Stunden einen Termin.
Kosten und Transparenz
Beide Systeme nutzen das GNotKG-Tabelle: Ein Testament kostet 100-300 €, eine GbR-Gründung 400-800 €. Anwaltsnotare sparen jedoch Anwaltskosten (Stundensatz 200-400 €), die separat anfielen. Regionale Unterschiede: In Bayern sind Nurnotar-Gebühren fix, in NRW verhandelbar bei Anwaltsanteil.
Neutralität und Unabhängigkeit
Nurnotare gelten als neutraler, da rein öffentlich-rechtlich. Anwaltsnotare unterliegen derselben Verschwiegenheit, müssen aber Interessenkonflikte ausschließen (§ 14 BeurkG).
Vor- und Nachteile im Vergleich
| Aspekt | Nurnotariat | Anwaltsnotariat |
|---|---|---|
| Unabhängigkeit | Hoch (keine Anwaltsmandate) | Mittel (bei Konflikten ausscheiden) |
| Effizienz | Spezialisiert, feste Bezirke | Gebündelt, flexibel |
| Kosten | Fix, höher bei Bedarf an Anwalt | Potenziell niedriger |
| Verfügbarkeit | Regional geregelt | Marktabhängig, höhere Dichte |
Für Privatpersonen mit einfachen Beurkundungen eignet sich der Nurnotar; Unternehmer profitieren vom Anwaltsnotar.
Entscheidungshilfe: Welches System passt zu Ihnen?
Überlegen Sie:
- Region: Prüfen Sie Ihr Bundesland – z. B. Notare in Nordrhein-Westfalen für Anwaltsnotare.
- Komplexität: Reine Beurkundung → Nurnotar; mit Streit → Anwaltsnotar.
- Zeitdruck: Kurze Fristen → Anwaltsnotar.
- Kosten: Rechnen Sie mit GNotKG-Rechnern der Notarkammern.
Empfehlung: Fordern Sie unverbindliche Kostenvoranschläge an und vergleichen Sie auf Plattformen wie NotareFinder.de.
Fazit: Passendes Notariat wählen
Ob Anwaltsnotar oder Nurnotar – beide Systeme gewährleisten hohe Qualität und Rechtssicherheit. Die Wahl hängt von Ihrem Bundesland und Bedarf ab. Nutzen Sie unsere Suche mit 5.064 Kanzleien, um den idealen Notar zu finden. Kontaktieren Sie die örtliche Notarkammer für weitere Infos.
Quellen: Bundesnotarkammer, Beurkundungsgesetz, GNotKG. Stand: Nach derzeitiger Rechtslage.
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